Deutsche Speiseeisverordnung
Deutsche Speiseeisverordnung - die Geschichte
Die Deutsche Speiseeis-Verordnung ist eine der ältesten Verordnungen zum Umgang mit Lebensmitteln. Erstmalig wurde diese im Jahre 1933 festgeschrieben und galt fast unverändert bis in die 90er Jahre, in denen sie in zwei Stufen, nämlich 1995 und 1998 an Europäisches Recht angepasst wurde. Die Deutsche Speiseeisverordnung ist die Grundlage dafür, dass der Verbraucher sehr genaue Kenntnis darüber erlangt, was in dem Ihm angebotenen Speiseeis an Inhaltsstoffen verarbeitet ist. Jeder Hersteller von Speiseeis ist verpflichtet, die Qualität des angebotenen Eises zu deklarieren. Die Deklaration kann innerhalb einer Gruppe unterschiedliche Namen führen. Zur Verdeutlichung haben wir die verschiedenen Möglichkeiten parallel aufgeführt.
Was sagt die Deutsche Speiseisverordnung über Softeis aus?
Die Deutsche Speiseeisverordnung ist somit natürlich auch für den Bereich Softeis von entscheidender Bedeutung. Sie werden dabei feststellen, dass Softeis keine eigene Gruppe beim Speiseeis darstellt, sondern unterschiedlichen Gruppen - abhängig von den Inhaltsstoffen - zugeordnet werden muss. Softeis trägt seinen Namen nur aufgrund der besonderen Konsistenz, nicht aber aufgrund der Inhaltsstoffe.
Sehen Sie bitte nachfolgend, in welche Gruppen Speiseeis in Deutschland eingeteilt wird.
1) Eierkremeis, Eiercremeeis, Kremeis, Cremeeis
Der Mindestgehalt an Milch beträgt 50%. Je Liter Milch müssen mindestens 270g Vollei oder 90g Eigelb verarbeitet werden. Zusätzliches Wasser, künstliche Farbstoffe oder künstliche Aromen sind nicht zulässig. Die Deutsche Speiseeisverordnung schreibt hierbei vor, dass die Beigabe von Milchpulver zum Erlangen des geforderten 50% Milchanteils nicht erlaubt ist. Die Deklaration für dieses Speiseeis lautet: „Name“-eis.
2) Eiskrem, Eiscreme
Der Milchfettgehalt beträgt hier mindestens 10%.
Die Deklaration für Eiskrem lautet, Eiskrem mit „Name“-geschmack.
3) Milcheis
Diese Sorte enthält mindestens 70% Vollmilch.
Künstliche Farbstoffe oder künstliche Aromen, mit Ausnahme von Vanillin sind laut der Deutschen Speiseeisverordnung nicht zulässig.
Die Deklaration für Milcheis lautet Milcheis mit „Name“.
Bitte beachten:
Sorten aus fermentierten Milchprodukten wie Joghurt, Kefir oder Sauermilch, dürfen in einer derartigen Menge verwendet werden, die hinsichtlich Milchfett und Trockenmasse den Gehalt der Vollmilch entspricht. Werden mindestens 50% dieser Produkte eingesetzt, darf das so hergestellte Speiseeis als Joghurteis, Kefireis oder Sauerrahmeis deklariert werden.
4) Sahneeis, Rahmeis
Diese Sorte enthält mindestens 18 % Milchfett aus der bei der Herstellung verwendeten Sahne. Verwendung findet Rahmeis zum Beispiel bei Eisbomben und Eistorten.
5) Fruchteis
Der reine Fruchtanteil muss hierbei mindestens 20% betragen. Bei Verwendung von Zitrusfrüchten oder anderen sauren Früchten mit einem Säuregehalt von mindestens 2,5 % im Saft (gerechnet als Zitronensäure), beträgt der Mindestanteil an Frucht 10 %.
Der Einsatz von künstlichen Farb- und Aromastoffen ist laut der Deutschen Speiseeisverordnung nicht zulässig.
Die Deklaration für ein Fruchteis lautet: „Name“-eis.
6) Fruchteiskrem oder Fruchteiscreme
Diese Sorte enthält mindestens 8% Milchfett. Der Fruchtgeschmack muss markant sein.
Die Deklaration für Fruchteiscreme lautet: Fruchteiskrem mit „Name“-geschmack.
7) (Frucht-) sorbet
Hier beträgt der Fruchtanteil mindestens 25%. Bei Verwendung von Zitrusfrüchten oder anderen sauren Früchten mit einem Säuregehalt von mindestens 2,5 % im Saft (gerechnet als Zitronensäure), beträgt der Mindestanteil an Frucht 15 %. Milch oder andere Zutaten wie Sahne etc. werden nicht eingesetzt.
Die Deklaration für (Frucht-) sorbet lautet „Name“-sorbet.
8) Wassereis und Kunstspeiseeis
Speiseeis mit einen Trockenmassengehalt von mindestens 12% der von süßen und oder weiteren geschmackgebenden Zusatzstoffen stammt. Der Fettgehalt beträgt maximal 3%. Hier wird in der Regel mit Farbstoffen und Aromen gearbeitet.
Grundsätzliches zur Deklaration von Speiseeis:
Sollte aus Kostengründen bei der Herstellung von Speiseeis pflanzliches Fett zum Einsatz kommen, so muss dieses Speiseeis wie folgt deklariert werden: Eis mit „Name“-geschmack.

